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Kranzkarten.
1. Ihre Kranzkarten sind für Sie und uns, wie Bargeld.
2. Für alle Ihre Aufträge (auch für private, persönliche Geschenke) nehmen wir gerne Ihre gültigen Kranzkarten an Zahlung. Private, persönliche Geschenke oder Sportpreise, etc.
Zum Einlösen Ihrer Kranzkarten sehen Sie z.B.: für Pokale, Trophäen, Geschenke, Jubiläums- oder Geburtstagsgeschenke, Uhren, Zinn, etc., auf unserer Internet-Seite:
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Oder ev. für andere Produkte, z.B. für Ihren Verein, Club, Firma, etc.
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Wobei Sie bitte berücksichtigen möchten, dass wir selbstverständlich nur Kranzkarten zur Zahlung anrechnen können, wenn dies auch durch den Aussteller der Kranzkarten akzeptiert wird.
Weil wir ein Produktionsbetrieb sind - und eigentlich kein Detail-Verkaufsgeschäft, sind unsere Preise entsprechend knapp kalkuliert. Darum können Aufträge von weniger als CHF 200.00 (mit oder ohne Verrechnung von Kranzkarten) nicht kostendeckend sein. Wie bei allen unseren Verkäufen, behalten wir uns vor, für Aufträge von weniger als CHF 200.00, einen Unkostenbeitrag von max. CHF 35.00 zu belasten - im Verhältnis vom Warenwert zu CHF 200.00
Wir freuen uns sehr auf Sie mit oder ohne Kranzkarten, Ihre RUSTO & CO. AG
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